Infos für Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr)
Du hast nun die Möglichkeit Dich über meine Arbeit als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut zu informieren. Die erste Hürde hast Du bereits überwunden, indem Du meine Internetseite besuchst, denn der Gang zum Psychotherapeuten ist auch heute oft noch keineswegs selbstverständlich. Meist wird eine Behandlung von außen angestossen, oder aber Du hast selbst einen inneren Entschluss gefasst für Dich Hilfe in Anspruch zu nehmen. Egal was auf Dich zutrifft, alleine schon die Entscheidung oder die Idee sich über Psychotherapie zu informieren, ist meist der erste Schritt in Richtung Veränderung und Verbesserung.
Klar ist: Hindernisse, Sorgen und Ärger haben alle Menschen immer wieder im Leben. Manchmal kann es vielleicht helfen darüber zu sprechen. Wenn die Probleme zu groß werden und Du in einer Sackgasse steckst, dann kann eine psychotherapeutische Behandlung hilfreich sein.
Was ist ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut?
Grundsätzlich unterteilt sich der Beruf des Psychotherapeuten in zwei Gruppen. Auf der einen Seite wird Psychotherapie für Erwachsene von Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt. Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut behandelt Patienten bis zu einem Alter von 21 Jahren.
Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie ist eine von drei Richtlinientherapien, die von den Krankenkassen anerkannt sind und daher auch im Regelfall von diesen bezahlt werden. Neben der „Verhaltenstherapie“ gibt es noch die „Psychoanalyse“ und die „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“.
Verhaltenstherapie, auch abgekürzt VT, geht davon aus, dass problematische Verhaltensweisen ebenso wie problematische Gedankenmuster und Emotionen erlernt werden. Als Verhaltenstherapeut unterstütze und begleite ich dich dabei, eigene Ziele zu erreichen, neue Verhaltensweisen und alternative Gedanken- und Gefühlsmuster zu erlernen und in den Alltag zu übertragen.
Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Eine Psychotherapie kann dann nötig sein, wenn Du selbst oder Menschen in Deinem Umfeld der Meinung sind, dass Du nicht mehr so weiter machen willst oder kannst, wie es im Moment läuft. Dass Jugendliche in Deinem Alter vor Herausforderungen und Problemen stehen, ist ganz normal. Wenn Du aber der Meinung bist deine aktuell belastende Situation nicht alleine verändern zu können, dann kannst Du Dich an einen Psychotherapeuten wenden. Gründe weshalb Jugendliche oder junge Erwachsene einen Psychotherapeuten aufsuchen sind sehr unterschiedlicher Art. Ob bei Dir eine Behandlungsbedürftigkeit (Indikation) besteht, werde ich im Einzellfall prüfen. Hierbei musst Du wissen: Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen ist kein Ausdruck von Schwäche, sondern zeugt von Stärke!
Was muss ich vor dem Erstgespräch wissen?
Zunächst musst Du oder Deine Eltern telefonisch mit mir Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Wenn Du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist, dann bring bitte zum ersten Termin deine Krankenkassenkarte mit. Die gesetzlichen Krankenkassen haben festgesetzt, dass Du eine Psychotherapie in der Regel nach Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten machen kannst. Sicherlich macht es aber in den meisten Fällen Sinn die Erziehungsberechtigten zu informieren und vielleicht sogar in die Therapie einzubeziehen. Die Entscheidung darüber kannst Du erstmal alleine treffen (wenn Du privat versichert bist, dann kläre bitte vorab bei der Krankenkasse, wie die Bedingungen sind). Wichtiger Hinweis: Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut stehe ich unter ärztlicher Schweigepflicht (auch deinen Eltern gegenüber).
Was passiert in den ersten Stunden?
Zunächst einmal lernen wir uns kennen. Beim ersten Treffen wirst Du mir berichten, warum Du zu mir gekommen bist und ich werde Dir auch einige Fragen stellen. In den nächsten Sitzungen wird geklärt, ob eine Therapie notwendig ist, dazu bekommst Du von mir Fragebögen. Zusätzlich wird Dein Hausarzt eine Untersuchung vornehmen, um körperliche Krankheiten auszuschließen, die vielleicht auch für Deinen aktuellen Zustand verantwortlich sein könnten. Nach der Kennenlernphase (bis zu 6 Erstbehandlungssitzungen = sogenannte „Probatorik“) kann bei Bedarf und entsprechendem Therapieplatzangebot die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie bei deiner bzw. der Krankenkasse deiner Eltern beantragt werden. Die entsprechenden Formulare liegen in meiner Praxis bereit. Bei der Antragstellung bin ich natürlich gerne behilflich. Ggfs. überprüft ein externer Gutachter anschließend, ob die Therapievoraussetzungen erfüllt sind. Erfolgt die Zusage der Krankenkasse (erfahrungsgemäß nach 2-8 Wochen) kann die Therapie beginnen. Was wir dann im Speziellen in der Therapie machen werden, kann ich Dir jetzt noch nicht sagen, weil jede Behandlung individuell ist.
Wie lange dauert so eine Therapie?
Eine einzelne Therapiestunde dauert 50 Minuten und beginnt zur halben oder vollen Stunde. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst die Therapie für dich entweder 12 Sitzungen als Kurzzeittherapie (mit der Möglichkeit bei Bedarf um 12 weitere Sitzungen zu verlängern) oder 60 Sitzungen als Langzeittherapie (im Ausnahmefall mit der Möglichkeit um max. 20 weitere Sitzungen zu verlängern). Auch ist grundsätzlich eine Umwandlung von einer Kurzeit- in eine Langzeittherapie möglich. In akuten (Not-)Fällen wäre unter Umständen auch eine sogenannte Akutbehandlung denkbar (bis zu 12 50minütige Sitzungen). Hinzu kommen noch sogenannte Bezugspersonenstunden (z.B. in Form von Elterngesprächen).
Die bewilligte Stundenanzahl der privaten Krankenkassen weicht hiervon meist ab und wird immer im Einzelfall geprüft und entschieden.
Wer bezahlt das?
Wenn Du gesetzlich versichert bist, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten der Behandlung.
Wenn Du privat versichert bist, ist es notwendig im Vorfeld mit Deiner Krankenkasse abzuklären, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen bezahlt werden.